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RG, 21.09.1915 - Rep. II. 95/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann, wenn der Erfinder eines Stoffes jemandem das Recht eingeräumt hat, den Stoff im gewerblichen Verkehr mit seinem Namen zu bezeichnen, dieser gegen Dritte wegen Beeinträchtigung seines Rechtes Ersatzansprüche auf Grund des § 12 BGB. oder des § 14 WarbezG. geltend ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Namenrecht und Warenbezeichnung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 87, 147
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90
Universitätsname als Warenaufdruck
Die allein in Betracht kommende obligatorische Gestattung ihrer Ausübung gewährt der Gestattungsempfängerin kein vom Rechtsinhaber abgeleitetes Kennzeichenrecht (st. Rspr.; vgl. schon RGZ 87, 147, 149;… näher v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56 Rdn. 65 m.w.N.). - BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86
"KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der …
Ein Dritter kann den kennzeichnungsrechtlichen Unterlassungsanspruch aus § 24 WZG, der nur zusammen mit dem Zeichen und dem zugehörigen Geschäftsbetrieb übertragen werden kann (§ 8 Abs. 1, 2 WZG), folglich dann zulässigerweise in gewillkürter Prozeßstandschaft geltend machen, wenn er aufgrund seiner besonderen Rechtsbeziehungen zum Zeicheninhaber ein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung der beanstandeten Zeichenverletzung hat (vgl. RGZ 87, 147, 150 - Lanolin; GRUR 1940, 366, 367 - Sauerbruch;… BGH, Urt. v. 26.5.1961 - I ZR 74/60, GRUR 1961, 628, 629 - Umberto Rosso; v. 22.1.1964 - Ib ZR 92/62, GRUR 1964, 372, 373 - Maja).